SCHWANGERSCHAFT
Das Ultraschall hat die Betreuung der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes fraglos revolutioniert!
Mit keinem anderen Verfahren können auf derart ungefährliche und faszinierende Weise Erkenntnisse über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und sein „Leben vor der Geburt“ gewonnen werden.
So manche werdende Grossmutter bedauert, diese Eindrücke nicht schon als werdende Mutter erlebt zu haben – zu sehen, wie „es“ aussieht, was „es“ gerade macht und sich zu vergewissern, dass es „ihm“ gut geht.
Die Mutterschaftsvorsorge sieht 3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft als Kassenleistung vor, d.h. jeweils zwischen der 09.-12., 19.-22., und 29.-32. Schwangerschaftswoche.
Weitere Ultraschalluntersuchungen des Ungeborenen sind bei jedem Arzt-Termin möglich, müssen aber – falls kein medizinischer Grund gegeben ist – selbst bezahlt werden.
Unser hochauflösendes Ultraschallgerät ermöglicht bestechende Eindrücke von Ihrem Kind, natürlich wird auch bei einem solchen „Wunsch-Ultraschall“ Grösse und Gewicht des Babys geschätzt und die normale Entwicklung seiner Organe überprüft.
Weitere Zuschauer (Partner, Familienangehörige oder Freunde) können dabei anwesend sein. Und so kann das „Babyfernsehen“ aussehen:
Kosten der Untersuchung auf Anfrage
Mit dieser technisch sehr aufwendigen Untersuchung werden die Blutströme im Körper von Mutter und Kind farblich dargestellt.
Dadurch wird es möglich, eine Minderdurchblutung des Mutterkuchens rechtzeitig zu erkennen, auch die Frühzeichen der sogenannten „Schwangerschaftsvergiftung“ können Wochen bis Monate im voraus entdeckt und entsprechende Behandlungsmassnahmen eingeleitet werden.
Beim Kind können die Durchblutung diverser Schlagadern (Nabelschnur, Gehirn, Aorta, Niere) gemessen und Klarheit über seine Kreislaufverhältnisse gewonnen werden.
Die Beurteilung des kindlichen Herzens wird erheblich verfeinert, da die Blutströme durch das Herz in ihrer Richtung verfolgt, Herzfehler somit leichter entdeckt werden können.
Auch die Unterscheidung, ob ein auffallend kleines Kind im Mutterleib nur „zierlich“ oder infolge Nährstoffmangels minderwüchsig ist, kann mit dieser Methode getroffen werden.
Kosten der Untersuchung auf Anfrage
Bei jeder Schwangeren werden folgende Blutuntersuchungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt:
- Blutgruppe und -Antikörper
- Röteln-Antikörper
- Syphyllis-Test
- HIV (AIDS)-Test, soweit von der Patientin gewünscht
- Hepatitis B – Test
Zusätzliche Tests sind – falls ohne konkreten Krankheitsverdacht veranlasst – selbst zu bezahlen.
Nachfolgend werden die nach unserer Überzeugung sinnvollen Untersuchungen dargestellt.
Toxoplasmose – Antikörper
Von Katzen mit dem Kot ausgeschieden und vom Vieh aufgenommen, gelangen diese Erreger in rohes Fleisch. Auch im Katzenstreu sind sie evtl. vorhanden und können über die Atemwege in unseren Körper gelangen.
Der gesunde Erwachsene wird im Falle einer Erkrankung u.U. leichte Temperaturen, ein geringes Krankheitsgefühl und Lymphknotenschwellungen bemerken, die wieder verschwinden und keine bleibenden Folgen hinterlassen.
Ein Mensch mit geschwächtem Immunsystem dagegen (z. B. ein AIDS-Kranker) kann schwerste Organschäden bis zum Tode davontragen.
Ein Kind im Mutterleib verfügt noch nicht über das Immunsystem eines geborenen Menschen. Da die Erreger bei der Erst-Infektion der Mutter ins Blut gelangen und auch den Mutterkuchen durchdringen können, droht dem Ungeborenen dann ein ähnlich dramatischer Krankheitsverlauf wie einem AIDS-Patienten – schwerste Behinderungen können die Folge sein, der Nachweis bereits erfolgter Schäden im Ultraschall kommt da zu spät!
Zumindest zu Beginn der Schwangerschaft ist die Untersuchung, ob bei der Mutter bereits Antikörper gegen Toxoplasmose bestehen, überaus sinnvoll:
Falls sie früher bereits eine Infektion durch gemacht hat, ist eine Erst infektion unmöglich, es besteht also keine Gefahr für das Kind.
Sind noch keine Antikörper vorhanden, muss der Genuss von rohem Fleisch und der Kontakt mit Katzen-Ausscheidungen vermieden werden! In diesem Falle sind Kontrolluntersuchungen ca. alle 10 Wochen sinnvoll, da bei erfolgter Infektion im Verlauf der Schwangerschaft die Infektion erst nach Wochen auf das Kind übergeht und eine konsequente Behandlung der Mutter mit Antibiotika (die ebenfalls durch den Mutterkuchen an das Kind gelangen) eine Schädigung des Kindes vermeiden kann.
Listeriose – Antikörper
Diese bakterielle Infektion wird von Tieren (Rind, Schaf, Ziege, Schwein) über Lebensmittel (Rohmilchprodukte!) auf den Menschen übertragen und bleibt meist unerkannt, da sie nur leichte „grippale“ Symptome hervorruft.
Das Kind im Mutterleib ist bei deren Erst infektion in der Frühschwangerschaft wegen der Fähigkeit der Erreger, den Mutterkuchen zu durchdringen gefährdet, mitinfiziert zu werden und erkrankt dann ungleich schwerer. Es kommt oft zur Fehlgeburt.
In den letzten Schwangerschaftswochen führt eine Mitinfektion des Ungeborenen zu schwersten Schäden zahlreicher Organe, die mit Totgeburt oder kaum beherrschbarer Hirnhautentzündung unmittelbar nach der Geburt einhergehen können.
Rohmilchprodukte sollten gemieden werden, die nachgewiesene frische Infektion der Mutter kann mit Antibiotika behandelt werden, die bei rechtzeitiger Anwendung auch das Kind schützen.
Cytomegalie – Antikörper
Bis zu 60% der Erwachsenen in Deutschland haben im Laufe ihres Lebens diese Virusinfektion durchgemacht und zumeist ohne bleibende Schäden überstanden.
Die meisten haben davon nicht einmal etwas gemerkt.
Bei bis zu 10% aller Schwangerschaften ist mit einer floriden (d.h. noch nicht überstandenen) Cytomegalieinfektion zu rechnen!
Nur die Erstinfektion der Mutter stellt eine Gefahr für das Ungeborene dar, dann drohen Fehlgeburt oder Schäden an inneren Organen, insbesondere der kindlichen Leber und des Gehirns.
Falls „alte“ Antikörper zu Beginn der Schwangerschaft nachgewiesen werden, droht also keine Gefahr.
Sind keine Antikörper nachweisbar, kann im Falle späterer unklarer Infektzeichen der Mutter durch Kontrolluntersuchungen der Nachweis neu aufgetretener Zytomegalie – Antikörper die erfolgte Infektion während der Schwangerschaft beweisen.
Alpha-Feto-Protein (AFP) im Serum
Im Nervenwasser (Liquor) des Kindes ist dieses Eiweiss in höherer Konzentration vorhanden.
Falls ein offener Rücken (Spina bifida) oder eine ähnliche Mißbildung des kindlichen Zentralen Nervensystems besteht, wird mit dem austretenden Nervenwasser auch dieses Eiweiss in das Fruchtwasser übertreten und vom Kinde verschluckt. Ein Teil des verschluckten AFP wird vom Kind über die Nabelschnur ans mütterliche Blut übergeben und lässt sich dann dort in auffallender Konzentration nachweisen.
Die Blutentnahme bei der Mutter sollte zwischen der 16. und 20. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Triple – Test
Es handelt sich um einen Suchtest im mütterlichen Blut, der ausschliesslich das Risiko einer Trisomie 21 (Morbus Down; Mongoloismus) beim Ungeborenen abschätzen soll, ohne gleich die nicht ungefährliche Fruchtwasseruntersuchung durchzuführen.
Dabei werden 3 Blutwerte (AFP, HCG, Östriol) in einer komplizierten Formel mit dem mütterlichen Alter verrechnet. Das Risiko, ein solches Kind zu gebären, steigt mit dem Alter der Mutter: Ein Risiko von ca. 1:500 besteht ab einem mütterlichen Alter von 35 Jahren und steigt danach rasch an. Eine Risikoberechnung, die dem Normalwert einer 35-jährigen Schwangeren entspricht, gilt als Grenzwert zur Auffälligkeit.
Die Blutentnahme sollte zwischen der 16. und 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Das Schwangerschaftsalter muss dabei sehr genau feststehen! In jedem Falle sollte vor einem Triple-Test ein Beratungsgespräch mit dem Frauenarzt erfolgen, um Vor- und Nachteile abzuwägen.
Schon seit Generationen sind verschiedene Methoden zur Feststellung der fruchtbaren Tage einer Frau in Gebrauch – sowohl zur Verhütung wie zur gezielten Planung von Nachwuchs.
Die Aufzeichnung der Blutungstage, die Messung der morgendlichen Temperatur und die Beurteilung des Muttermundschleims kann jede Frau selbst durchführen.
Jedoch sind alle diese Methoden mit Messfehlern und Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn der weibliche Cyclus nicht „lehrbuchmässig“ genau 4 Wochen dauert oder unregelmässig verläuft.
Da das heranreifende Eiblässchen (Follikel) durch die Ultraschall-Untersuchung sicher festgestellt und gemessen werden kann, ist eine Beobachtung der Eireifung bis zum Eisprung mit dieser Methode möglich.
Je nach Cycluslänge wird zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Beobachtung der Eierstöcke begonnen und in vom Arzt empfohlenen Intervallen fortgesetzt, bis der Eisprung geschehen ist und ein Gelbkörper sich sichtbar gebildet hat. Begleitend wird die Schleimhautdicke der Gebärmutter gemessen und der Muttermundschleim beurteilt.
Es werden so viele Untersuchungstermine wahrgenommen, bis der Eisprung erfolgt ist.
Eine absolut sichere Aussage über den Termin des Eisprungs wird dadurch möglich.
Bei nicht krankhaft verändertem Cyclus der Frau oder im Falle der geminderten Fruchtbarkeit des Partners ist diese Untersuchung selbst zu bezahlen.
Osteoporose (Knochenschwund) ist eine Volkskrankheit, die vorwiegend Frauen nach den Wechseljahren betrifft und bei den Betroffenen langfristig zu Knochenbrüchen (Wirbelsäule, Oberschenkelhals etc.) führt.
Ursächlich sind genetische Faktoren und Lebensweise (Ernährung, Sport und Bewegung) sowie der nach dem Klimakterium einsetzende Östrogenmangel der Frau.
Neben Knochendichtemessung mittels Röntgenstrahlung bietet sich seit einigen Jahren die völlig gefahrlose Messung der Knochendichte mit Ultraschall an, die ohne Strahlenrisiko beliebig oft zur Kontrolle des Befundes wiederholt werden darf.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch Hormonersatztherapie eine Osteoporose durch Östrogenmangel vermieden bzw. bereits eingetretener Knochenschwund gebessert werden kann. Sollte die Entscheidung zur oder gegen die Hormontherapie vor allem vom Knochenbefund abhängen, liefert diese Untersuchung wertvolle Entscheidungshilfen.
In unserer Praxis wird die Knochendichte mit einem speziellen Ultraschallgerät der neuesten Generation (LUNAR ACHILLES PLUS®) computergestützt gemessen.
- Untersuchungszeit ca. 10–15 Minuten
- Messung an der Ferse bei sitzender Patientin
- Schmerzlos und absolut ungefährlich
- Schriftlicher Befund mit Interpretation der Ergebnisse zum Mitnehmen
- Erklärung des Befundes durch den Arzt
Falls Sie eine solche Untersuchung vornehmen lassen, bitte vorher:
- Füsse waschen
- Kein Fuss-Spray oder Lotionen auftragen
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo. – Fr. | 8:00 – 12:00 |
Mo.,Di. und Do. | 14:00 – 16:00 |
und nach Vereinbarung |
KONTAKTDATEN
02234 – 220 91
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