MUTTERSCHAFTSVORSORGE

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine einmalige und erwartungsvolle Zeit mit intensiven Erfahrungen und viel Freude. Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes und den Veränderungen in Ihrem Körper.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis geben.

Mutterschaftsvorsorgerichtlinien

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsvorsorgerichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen:

Frauenärztliche Untersuchung

Diese erfolgt zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen. Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Es wird am Anfang und am Ende der Schwangerschaft eine Urinprobe auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Ausgang Ihrer Schwangerschaft ungünstig beeinflussen kann.

Folgende Untersuchungen werden dann bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt und in Ihrem Mutterpass dokumentiert:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Bestimmung des Hämoglobinwertes (Eisenwert), abhängig vom letzten Befund

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt die Bestimmung Ihrer Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes. Der Antikörpersuchtest dient dazu, gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und ihrem Kind frühzeitig festzustellen und er wird nochmals zwischen der 24.-und 28. SSW wiederholt. Sollte bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ vorhanden sein, so erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Rhesus-Prophylaxe-Spritze, um einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen.
Weiterhin gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Erstuntersuchung ein Suchtest im Blut auf Geschlechtskrankheiten (TPHA-Test). Der Rötelnimpfschutz wird überprüft, lässt er sich nicht eindeutig nachvollziehen, so wird eine Rötelnantikörperbestimmung im Blut vorgenommen. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Nach der 32. SSW wird eine Blutuntersuchung auf das Hepatitis-B-Virus durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll, da eine solche Infektion unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen könnte.

Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (Aids-Virus) in der Frühschwangerschaft durchführen zu lassen, da diese Infektion bei Eintritt einer Schwangerschaft nie ganz auszuschließen ist.

Ultraschalluntersuchungen

Während der Schwangerschaft ist dreimal eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung mittels Ultraschall vorgesehen:

1.Screening: 9.-12. SSW

2.Screening: 19.-20. SSW mehr

3.Screening: 29.-32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuell schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einzuleiten. In einem solchen Fall sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere begründete Untersuchungen vor.

Blutzuckerbelastungstest

Im Rahmen einer Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten, die bei den meisten Schwangeren nach der Schwangerschaft spontan wieder verschwindet (Gestationsdiabetes).

Ungefähr 3,7 % aller Schwangeren sind von einem Gestationsdiabetes betroffen, wobei die Häufigkeit stetig ansteigt. Der Gestationsdiabetes zählt somit zu den häufigsten schwangerschaftsbegleitenden Erkrankungen.
Risikofaktoren sind Übergewicht, ein Alter über 30 Jahre, eine erbliche Vorbelastung mit Diabetes mellitus und die ethnische Zugehörigkeit.

Durch die erhöhten Blutzuckerspiegel im mütterlichen Blut kann es zu verschiedenen Komplikationen kommen:

  • gestörte Plazentaentwicklung mit einer Mangelversorgung des Ungeborenen bis hin zum intrauterinen Fruchttod
  • vermehrtes fetales Wachstum (fetale Makrosomie, unnatürlich hohes Geburtsgewicht)
  • vermehrte Fruchtwassermenge (Polyhydramnion)
  • nach der Geburt Anpassungsstörungen des Neugeborenen, Atemnotsyndrom, Unterzuckerung mit bleibenden Hirnschäden
  • bei der Schwangeren erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, Pilzinfektionen, Harnwegsinfektionen, EPH-Gestosen

Zur Feststellung eines Gestationsdiabetes wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Suchtest (Screeningtest) im mütterlichen Blut durchgeführt. Hierzu wird eine Trinklösung mit 50g Glucose unabhängig von der Tageszeit und vorheriger Nahrungsaufnahme verabreicht und eine Stunde später eine Blutprobe entnommen. Sollte sich bei diesem Test ein auffälliger Wert ergeben, so folgt ein diagnostischer Glucosebelastungstest mit 75g Glucose.
Diese Untersuchungen sind seit März 2012 Teil der Mutterschaftsrichtlinien und somit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zusatzleistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge

Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür werden jedoch im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Der Ultraschall hat eine besondere Bedeutung in der Betreuung der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes. Die Ultraschalluntersuchungen bieten den werdenden Eltern die Möglichkeit, sich vom Wachstum und Wohlbefinden des Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen. Dies ist auch in besonderem Maße durch die 3D/4D-Ultraschalluntersuchung des Kindes möglich, in der Mimik, Gestik und Bewegungsmuster des ungeborenen Kindes photorealistisch dargestellt werden können.

Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht notwendig und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Auf Ihren Wunsch hin, führen wir diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen gerne außerhalb der regulären Schwangerschaftsvorsorge durch. Gerne können wir Ihnen auch Bilder und Filmsequenzen auf neue ungeöffnete USB Sticks speichern, die sie uns mitbringen könnnen.

Weiterführende Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss fetaler Fehlbildungen (weiterführende Organdiagnostik)

Eine weiterführende Ultraschallfeindiagnostik (Fehlbildungsausschluss), eine fetale Echocardiographie (Untersuchung des kindlichen Herzens) und eine Doppler-Untersuchung der feto-maternalen Gefäße (Messung der Durchblutung von Gebärmutter und Nabelschnur zur Aufdeckung einer möglichen Unterversorgung des Feten) erhöht die Sicherheit der Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen werden nur bei familiären Risiken bzw. bestehenden Erkrankungen oder Auffälligkeiten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, da sie über das normale Ultraschallscreening hinaus gehen und neben einer technisch hochwertigen apparativen Ausstattung insbesondere eine spezialisierte Qualifikation des Untersuchers erfordern.

Diese Untersuchungen erfolgen ab der 20.-22. Schwangerschaftswoche und werden von uns speziell angeboten.

Ersttrimesterscreening (Nackenfaltenmessung)

Diese Untersuchung dient zur individuellen Ermittlung des Risikos für eine Chromosomenstörung des Kindes, in erster Linie des Down-Syndroms (Trisomie 21). Das Risiko eines chromosomal geschädigten Kindes besteht bei jeder Schwangeren und nimmt mit dem Alter der Mutter deutlich zu. Die häufigste Chromosomenstörung ist das Down-Syndrom.

Durch die Messung der Nackentransparenz, des Nasenbeins und weiterer Ultraschallparameter und durch die Bestimmung zweier Hormonwerte im mütterlichen Blut lässt sich eine sehr genaue Risikoabschätzung für die Geburt eines Kindes mit Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 21 (Down-Syndrom) durchführen. Ein sicherer Ausschluss von diesen Chromosomenstörungen ist allerdings nur durch eine invasive Diagnostik (Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenpunktion) möglich.

Diese Untersuchung erfolgt in der 12.-14. Schwangerschaftswoche und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

fetalDNA-Test

Seit 2012 ist ein Test verfügbar, der die Untersuchung auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) aus dem mütterlichen Blut ermöglicht.

Der Test basiert auf der Untersuchung von fetaler DNA im mütterlichen Serum. Im Blutplasma jedes Menschen zirkulieren kleinste Bruchstücke von Erbsubstanz (DNA). Bei schwangeren Frauen stammen bis zu 10 % dieser DNA von dem ungeborenen Kind und der Plazenta.

Die beiden zur Zeit in Deutschland zur Verfügung stehenden fetalDNA-Tests sind der PraenaTest der Fa. LifeCodexx und seit Mai 2013 der Panorama-Test der Fa. Natera.

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit die hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch und ungewaschenem Obst und Gemüse zustande kommt und bei gesunden Schwangeren selten zu Symptomen führt. Bei Erstinfektion der Mutter kurz vor oder während der Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende Folgen auftreten, die von schweren Verkalkungen/Missbildungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen bis hin zum Erblinden reichen.

In Deutschland haben ca. 35-40% aller Schwangeren diese Infektion unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) durch eine frühere Infektion vorhanden sind. Bei fehlender Immunabwehr sollten ca. alle 10 Wochen weitere Kontrolluntersuchungen folgen.

Falls eine akute Infektion festgestellt wird, wird eine Behandlung je nach Schwangerschaftsalter empfohlen.

Cytomegalie (CMV)

Die Cytomegalie ist eine Erkrankung die durch das Humane-Cytomegalie-Virus (HCMV) ausgelöst wird. Das Virus wird durch Schmier-und Tröpfcheninfektion sowie sexuell übertragen.

Krankheitsverlauf: die Erstinfektion verläuft in über 90% ohne oder nur mit geringen Krankheitssymptomen. Klinische Symptome einer Infektion können Fieber, eine Schwellung der Lymphknoten, Kopf-oder Gliederschmerzen sein.
Das Virus bleibt nach Erstinfektion lebenslang im Körper und kann bei Abwehrschwäche reaktiviert werden. In Ländern der dritten Welt sind über 90%, in Europa über 50% der Bevölkerung infiziert.

Untersuchung auf Bakterien (B-Streptokokken)

Kurz vor der Geburt, ca. in der 38. Schwangerschaftswoche, kann durch die Untersuchung eines vaginalen Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können und dann zu schweren Infektionen, wie z.B. zur Lungenentzündung/Sepsis beim Neugeborenen führen. Es handelt sich hier in erster Linie um B-Streptokokken. Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, sollte unter der Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.
Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir werden Sie stets nach dem neuesten Stand der medizinischen Kenntnisse beraten.

  • Blutdruckmessung

  • Inspektion und Tastuntersuchung des Unterleibes

  • Inspektion von Scheide und Muttermund

  • Zellabstrichentnahme vom Muttermund

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. – Fr. 8:00 – 12:00
Mo.,Di. und Do. 14:00 – 16:00
und nach Vereinbarung

KONTAKTDATEN

  • 02234 – 220 91

  • 02234 – 220 92

  • 02234 – 221 35

  • Hauptstr. 3-7
    50226 Frechen

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

TERMIN VEREINBAREN

Als Frauenarztpraxis in Frechen stehen wir Ihnen vor, während und nach der Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Frauenheilkunde.

Jetzt Termin vereinbaren